Nach der Anmeldung und der Festlegung eines Aufnahmetermins können Sie sehr rasch anreisen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch und es besteht auch kein Anspruch darauf. Jedoch bestehen enge Kontakte zum Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.
Die Unterbringung erfolgt in 2- und 3-Bett-Zimmern. Die Kosten für den Aufenthalt werden durch finanzielle Eigenbeteiligung im Rahmen des Leistungsvermögens und durch Spenden getragen. So, wie Sie zu Hause Ihre Wohnung in Ordnung halten müssen und evtl. einen Garten pflegen, so gehen wir davon aus, dass Sie, sofern Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, im Gebäude und in den Außenanlagen mithelfen, dass alles in Ordnung bleibt.