Voraussetzung für eine Aufnahme in unserer Klinik ist die Antragstellung bei einem und die Bewilligung von Ihrem Kostenträger.
Kostenträger können Rentenversicherungen, Krankenkassen und Sozialämter sein. Wer davon für Sie zuständig ist, erfahren Sie in Ihrer Suchtberatungsstelle oder ggf. über den Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Sie sich gerade aufhalten.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel mit Hilfe Ihrer Suchtberatungsstelle am Ort, unserer eigenen Suchtberatungsstelle, dem Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Gesundheitsamtes oder mit dem Sozialdienst im Krankenhaus bei einer Entgiftungsbehandlung.
Kontaktaufnahme
Wenn Sie weitere Fragen zu den Aufnahmemodalitäten haben, wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite direkt an uns: